Lieferungs- und Zahlungsbedingungen
- Die Preise verstehen sich frei Haus zuzüglich Mehrwertsteuer
und Pfand, sofern keine Sondervereinbarungen getroffen werden.
- Alle Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne Abzug zu zahlen.
Eine andere Zahlungsweise bedarf besonderer Vereinbarung.
- Für Fässer, Kohlensäureflaschen, Behälter, Paletten, Kisten,
Mehrwegflaschen und sonstige Mehrweggebinde wird Pfandgeld
nach den jeweils gültigen Sätzen erhoben. Es ist zugleich mit
der Rechnung zu bezahlen. Abnehmer ist zur Rückgabe des Leergutes
in ordnungsgemäßem Zustand verpflichtet; nicht zurückgegebenes
Leergut ist zum Wiederbeschaffungspreis zu bezahlen. Das Pfand
wird dabei angerechnet.
- Mängelrügen müssen innerhalb von 14 Tagen seit der Lieferung
geltend gemacht werden. Mit Ablauf dieser Frist erlöschen sämtliche
Ansprüche des Abnehmers. Bei berechtigten Mängelrügen kann Abnehmer
Ersatz der Ware verlangen. Weiter-gehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
- Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Begleichung
des Kaufpreises sowie aller unserer sonstigen Forderungen unser
Eigentum. Bei Zahlung durch Scheck, Banklastschrift oder Wechsel
gilt die Zahlung erst mit dem Zeitpunkt der Gutschrift als bewirkt.
Im Zahlungsverzugsfalle sind wir berechtigt, die unter
Eigentumsvorbehalt verkaufte Ware wieder in Besitz zu nehmen.
Abnehmer ist berechtigt, im Rahmen des regelmäßigen Geschäftsverkehrs
ihm unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware an Dritte zu veräußern.
Er tritt hiermit schon jetzt alle aus einer Weiterveräußerung dieser
Ware ihm zustehende Forderung gegen seine Abnehmer zur Sicherung
unserer Ansprüche an uns ab.
- Die Daten aus Rechnungen / Lieferscheinen werden zu statistischen
Zwecken bei uns elektronisch gespeichert.
- Inventarpreise und Nebenkosten verstehen sich zzgl. der gesetzlichen
Mehrwertsteuer und gelten nur bei gleichzeitigem Bezug, der von
Biergrossvertrieb Hans Gross vertriebenen Getränke.
- Bitte beachten Sie die zeitige Reservierung der Inventargegenstände,
da nur ein gewisses Kontingent zur Verfügung steht.
- Abgabe von Kühlwagenbestückungen müssen bis 14 Tage vor
Veranstaltungsbeginn gemeldet werden.
- Bei Absage bis 14 Tagen vor der Veranstaltung berechnen wir eine
Stornogebühr in Höhe von 50,00 €.
- Sollten Leihgegenstände und dessen Zubehör verschmutzt und beschädigt
zurückgegeben werden, so wird die Reinigung oder die Reparatur in
Rechnung gestellt. Dies gilt auch bei Verlust der Leihgegenstände, die
dann zum Wiederbeschaffungswert in Rechnung gestellt werden.
- Die Leihdauer gilt von Freitag bis Montag. Bei nicht termingerechter
Abgabe ohne vorherige Absprache kommt eine zweite Leihgebühr hinzu.
- Sollten Kühlwagen bei Rückgabe noch mehr als 50 % des Vollgutes
ausweisen, müssen wir Ihnen eine Pauschale von 25,00 € für den
Arbeitsaufwand in Rechnung stellen.
- Im Falle der Rückgabe des Leihgutes in nicht besenreinem Zustand fällt
eine Reinigungspauschale von 25,00 € an.
- Bei Kühlwagen-Rückgaben nehmen wir nur volle Kisten an, bei
angebrochener Ware wird diese als Leergut gutgeschrieben.
- Sorgen Sie bei Rückgabe des Kühlwagens, dass keinerlei Fremdartikel
(z.B. Sekt usw.) sich im Kühlwagen befinden, da wir keine Haftung dafür
übernehmen.
- Erfüllungsort und -soweit gesetzlich zulässig- ausschließlicher
örtlicher und sachlicher Gerichtsstand ist Saarlouis.
Getränke Großhande Grosshandel Lieferant Saarland Dillingen Sprudel Limo Limonade
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